P-Konto · Freibeträge · Hilfe

P-Konto.Geld für Ihren Alltag
schützen.

Ein P-Konto schützt Guthaben bei einer Kontopfändung. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Konto umwandeln, welche Freibeträge gelten und was die SCHUFA damit zu tun hat.

Gesetzlicher PfändungsschutzKlare Schritte und Nachweise

Schutz für notwendige Ausgaben

Damit Miete, Einkäufe und Rechnungen möglich bleiben.

Notizbuch, Taschenrechner und Bankkarte bei der Haushaltsplanung

Wenn Gläubiger auf ein Konto zugreifen, braucht der Alltag trotzdem eine finanzielle Grundlage. Ein Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – kann einen gesetzlich bestimmten Teil des Guthabens schützen.

Dafür erhält Ihr bestehendes Konto eine zusätzliche Funktion. Sie können Ihre Bank mit der Umwandlung beauftragen, auch wenn Ihre SCHUFA negativ ist. Das Konto wird anschließend auf Guthabenbasis geführt.

  • Ein P-Konto pro Person
  • Grundschutz ohne zusätzliche Bescheinigung
  • Höhere Beträge mit passenden Nachweisen
So funktioniert die Einrichtung

Monatlicher Grundfreibetrag

1.590 €

Geschützter Grundbetrag je Kalendermonat.
Zusätzlicher Schutz ist möglich.

Gültig seit 1. Juli 2026 · § 899 ZPO
Abweichende gerichtliche Festsetzungen bleiben möglich.

Was Ihnen zur Verfügung bleibt

Ihr Freibetrag kann höher sein.

Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen können den geschützten Betrag erhöhen. Entscheidend sind der gesetzliche Schutzgrund und der passende Nachweis bei Ihrer Bank.

Für Nachzahlungen und besondere Situationen gibt es eigene Regeln. Der Kontostand allein zeigt deshalb nicht immer, wie viel Geld tatsächlich verfügbar ist.

Beträge und Erhöhungsmöglichkeiten

Bei Ihrer Bank beginnen

In drei Schritten zum Pfändungsschutz.

Eine Frau bereitet am Laptop die nächsten Schritte für ihr Konto vor
  1. Umwandlung verlangen

    Wenden Sie sich an die Bank, die Ihr bestehendes Konto führt. Verlangen Sie ausdrücklich die P-Konto-Funktion und bewahren Sie die Bestätigung auf.

  2. Zusätzliche Beträge nachweisen

    Prüfen Sie, ob Unterhalt oder Leistungen einen höheren Schutz begründen. Beschaffen Sie bei Bedarf eine Bescheinigung.

  3. Verfügbarkeit kontrollieren

    Prüfen Sie den eingerichteten Freibetrag und das verfügbare Guthaben. Klären Sie gesperrte Beträge gezielt mit Ihrer Bank.

Bei bereits gepfändetem Guthaben zählt Zeit: Für die Umwandlung und einen möglichen rückwirkenden Schutz gelten unterschiedliche gesetzliche Fristen.

Zwei häufige Fragen

Was bedeutet „schufafrei“ – und welches Konto brauche ich?

P-Konto trotz SCHUFA

Ein negativer SCHUFA-Eintrag verhindert die Umwandlung Ihres bestehenden Kontos nicht. Die Bank darf die P-Konto-Eigenschaft aber zur Prüfung melden, dass Sie nur ein P-Konto führen.

Diese besondere Angabe darf nicht für beliebige andere Zwecke verwendet werden. Bestehende andere Einträge verschwinden durch die Einrichtung nicht.

P-Konto und SCHUFA

Basiskonto oder P-Konto?

Das Basiskonto ermöglicht unter gesetzlichen Voraussetzungen den Zugang zu grundlegenden Zahlungsdiensten. Die P-Konto-Funktion schützt Guthaben bei einer Pfändung.

Beides kann zusammenkommen. Ein Basiskonto allein ist jedoch nicht automatisch ein Pfändungsschutzkonto.

Die Unterschiede im Überblick

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zum P-Konto.

Die wichtigsten Grundlagen zu Schutz, Einrichtung und Nutzung. Ausführliche Erläuterungen und Quellen finden Sie in den verlinkten Ratgebern.

Was ist ein P-Konto?

Ein Pfändungsschutzkonto ist ein Zahlungskonto mit einer gesetzlichen Schutzfunktion. Bei einer Kontopfändung bleibt Guthaben im geschützten Umfang verfügbar. Seit 1. Juli 2026 beträgt der automatische Grundfreibetrag 1.590 Euro je Kalendermonat.

Kann ich mein bestehendes Konto trotz negativer SCHUFA umwandeln?

Ja. Ein negativer SCHUFA-Eintrag schließt den gesetzlichen Anspruch auf Umwandlung eines bestehenden Zahlungskontos nicht aus. Eine zweckgebundene P-Konto-Meldung an Auskunfteien zur Kontrolle der Ein-Konto-Regel ist jedoch zulässig.

Muss ich dafür ein neues Konto eröffnen?

Nicht grundsätzlich. Wenden Sie sich zunächst an Ihre kontoführende Bank. Wenn Sie noch kein nutzbares Konto haben, kann ein Basiskonto infrage kommen, das zusätzlich als P-Konto geführt wird.

Ist mein gesamtes Einkommen geschützt?

Das hängt vom Freibetrag und weiteren Schutzgründen ab. Zusätzlicher Schutz kann beispielsweise für Unterhalt oder bestimmte Leistungen bestehen. Für Nachzahlungen und besondere Fälle kann eine gerichtliche Freigabe nötig sein.

Kann ich das P-Konto ganz normal nutzen?

Vereinbarte Zahlungsfunktionen bleiben grundsätzlich nutzbar, soweit genügend verfügbares Guthaben vorhanden ist. Das P-Konto wird ausschließlich auf Guthabenbasis geführt. Ein Dispokredit gehört nicht zur Schutzfunktion.

Was kostet die Umwandlung?

Die Umwandlung selbst ist kostenlos. Vereinbarte normale Kontoführungsgebühren können bestehen bleiben. Ein Aufpreis allein wegen der P-Konto-Funktion ist nicht zulässig.

Darf ich zwei P-Konten führen?

Nein. Jede Person darf nur ein P-Konto unterhalten. Bei einem Bankwechsel müssen Ende und Beginn der Schutzfunktion deshalb sorgfältig abgestimmt werden.

Kann diese Website mein Konto einrichten oder eine Bescheinigung ausstellen?

Nein. Die Einrichtung erfolgt bei Ihrer Bank; Bescheinigungen erhalten Sie von gesetzlich berechtigten Stellen oder Personen. Hier finden Sie allgemeine Informationen und direkte Wege zu passenden Anlaufstellen.

Unterstützung finden

Sie müssen die nächsten Schritte nicht allein klären.

Bei einer Kontopfändung oder unübersichtlichen Forderungen können öffentliche und gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen helfen. Hier finden Sie Anlaufstellen und Hinweise für das erste Gespräch.

Hilfe und Anlaufstellen

Quellen und redaktioneller Stand

Redaktion: Sven Siepmann · Geprüft am . Die Informationen beziehen sich auf Deutschland. Sie ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls durch eine geeignete Beratungsstelle oder Rechtsberatung.