Konto PfändungVorteile des neuen P - Konto bei KontopfändungBislang ist es so, dass bei einer vorliegenden Kontopfändung über das Amtsgericht oder den Gerichtsvollzieher beantragt werden muss, das die Pfändungsfreigrenze z.B. Ihr Arbeitslosengeld, ihr Minimal Einkommen oder ihre Rente nicht gepfändet werden können. Dies ist in der Regel etwas umständlich und vor allem zeitaufwendig. Ändern wird sich die mit der Einführung des neuen Pfändungsschutzkontos (P Konto). Sobald Sie diesen Schutz für Ihr Konto bei Ihrer Bank beantragen können, verbleibt Ihnen automatisch jeden Monat eine Freigrenze von knapp 1.000,- Euro auf Ihrem Konto. Völlig unstrittig wird dann bei einer Konto Pfändung bei Ihnen bleiben und ist nicht mehr pfändbar.
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